MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 28c Teil A
1. Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung hat ua zur Voraussetzung, dass der Lieferant nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist und aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat tatsächlich physisch verlassen hat.