EStG 1988: § 4 Abs 4, § 6 Z 1
UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19, § 12 Abs 1, § 29 Abs 5
1. Im Geltungsbereich des EStG 1988 zählen Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut (hier ein innovatives Zusatzgerät für ein Röntgengerät) nicht deshalb zu den Herstellungskosten, weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern.