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Besteuerungsrecht an in Liechtenstein erzielten Einkünften eines in Österreich ansässigen Unternehmensberaters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/336ÖStZB 2008, 434 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

EStG 1988: § 22 Z 1

DBA-Liechtenstein: Art 7, 14, 23

Da nach der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DBA-Liechtenstein bestehenden innerstaatlichen Rechtslage die Tätigkeit eines Unternehmensberaters nicht den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zuzuordnen war, ist hins des Besteuerungsrechts an den in Liechtenstein erzielten Einkünften eines in Österreich ansässigen Unternehmensberaters nicht die Zuteilungsnorm nach Art 14 für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern die des Art 7 DBA-Liechtenstein für Unternehmensgewinne anzuwenden. Ungeachtet der Frage, ob wegen der durch das EStG 1988 geänderten innerstaatlichen Rechtslage Einkünfte eines Unternehmensberaters unter bestimmten Voraussetzungen, nunmehr den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zugeordnet werden können, ist daher aus Sicht des DBA-Liechtenstein die Zuteilungsnorm des Art 7 (mit der sich daran anknüpfenden Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nach Art 23 Abs 2 conv cit) auf die in Rede stehenden Einkünfte des Unternehmensberaters anzuwenden.

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