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Pauschalgeb nach Änderung des Klagebegehrens eines AN infolge Konkurseröffnung über den Arbeitgeber und Erweiterung der eingeklagten Forderungen um ein Feststellungsbegehren hins Feststellung der Klagsforderung als Konkursforderung gegenüber dem Masseverwalter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/351ÖStZB 2008, 452 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

GGG §§ 14, 15 Abs 2

JN § 55 Abs 2

1. Die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus, dass mehrere Begehren nur insoweit zusammenzurechnen sind, als sie auf eine mehrfache Leistung gehen.

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