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KommSt-Pflicht der PSK für vom Bund zugewiesene Beamte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/350ÖStZB 2008, 451 Heft 15 und 16 v. 1.8.2008

KommStG §§ 2, 3 Abs 3

PostSpG § 7

Dass § 2 KommStG 1993 in seiner für den Streitzeitraum geltenden Fassung vor dem BGBl I 2000/142 keine Sonderregelung für "zur Dienstleistung zugewiesene" oder "zur Arbeitsleistung überlassene" Personen enthielt, stand der KommSt-Pflicht der Arbeitslöhne der für die PSK tätigen Bundes- oder Vertragsbediensteten des Bundes vor dem 1. 1. 1997 nicht entgegen.

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