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Keine GerichtsgebBefreiung für Firmenbucheintragungen im Zuge von Neugründungen ohne mit dem Antrag vorgelegtem amtlichen Vordruck

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/296ÖStZB 2008, 383 Heft 13 v. 1.7.2008

GGG § 2 Z 4

NEUFÖG: §§ 1, 4

Wird der für die GerichtsgebBefreiung der Eintragung einer Neugründung oder Betriebsübertragung im Firmenbuch nach dem NEUFÖG erforderliche amtliche Vordruck nach § 4 NEUFÖG erst mit einem Rückzahlungsgesuch der bereits entrichteten Geb vorgelegt, ist, da die Gebschuld bereits mit Überreichung des Eintragungsgesuches entstanden ist, eine Rückzahlung infolge Fehlens einer materiellen Voraussetzung für die GebBefreiung nicht mehr möglich.

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