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Keine Kanalanschlussergänzungsgeb bei Umbau bzw Nutzungsänderung von Gebäuden ohne Erweiterung des Wohnraums

Finanzrechtliche ErkenntnisseÖStZB 2008/243ÖStZB 2008, 321 Heft 11 v. 2.6.2008

OÖ InteressentenbeiträgeG: § 1

KanalgebV der Gemeinde Holzhausen: § 2 Abs 5

Haben weder der Umbau noch die Nutzungsänderung von zu einem Reitstall gehörenden Gebäuden dazu geführt, dass sich das Ausmaß der Flächen, die Wohnzwecken dienen, erhöht hat, ist die Vorschreibung einer ergänzenden Kanalanschlussgeb rechtswidrig.

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