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Rechtswidrige Verweigerung einer Getränkesteuerrückzahlung nach Nullfestsetzung

Finanzrechtliche ErkenntnisseÖStZB 2008/242ÖStZB 2008, 320 Heft 11 v. 2.6.2008

NÖ AO: § 186a

Erfolgte eine Nullfestsetzung der GetrSt auf alkoholische Getränke nachdem der AbgPfl GetrSt auf alkoholische Getränke entrichtet hat, ist die Versagung der Rückzahlung der GetrSt mit der Begründung, die alkoholischen Getränke seien in die GetrSt-Bemessung einzubeziehen gewesen und es habe deswegen kein rückzahlbares Guthaben entstehen können, rechtswidrig.

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