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Wertabhängige portugiesische Notargebühr für die Übertragung von GmbH-Anteilen verstößt nicht gegen Kapitalansammlungs-RL

Europäischer GerichtshofÖStZB 2007/473ÖStZB 2007, 628 Heft 21 v. 2.11.2007

Kapitalverkehrsteuer

RL 69/335/EWG : Art 12

Die Übertragung von GesAnteilen einer GmbH portugiesischen Rechts und damit einer KapGes iSv Art 3 Abs 1 Buchst a der RL 69/335/EWG muss durch einen Notar beurkundet werden. Für diese Übertragung der GmbH-Anteile müssen nach portugiesischem Recht Notargeb entrichtet, deren Höhe ua vom Wert der Anteile abhängt. Die Erhebung solcher Notargeb verstößt nicht gegen die RL 69/335/EWG , sondern kann sich auf die Best des Art 12 Abs 1 Buchst a der RL stützen, wonach pauschal oder nicht pauschal erhobene Steuern auf die Übertragung von Wertpapieren zulässig ist.

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