OÖ ROG 1994: § 25 Abs 3 Z 3
OÖ LAO: § 19
1. § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG 1994 stellt nicht darauf ab, ob die Verwendung einer unbebauten Fläche als Parkplatz eines Theaters aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insb etwa einer baubeh Anordnung, erfolgt. Der Umstand, dass die Parkplätze nicht baubeh vorgeschrieben sind, ist daher für die Beurteilung des Vorliegens einer untrennbaren wirtschaftlichen Einheit iSd § 25 Abs 3 Z 3 OÖ ROG 1994 nicht ausschlaggebend.