GrEStG 1987: § 1 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 1 Z 2
ErbStG § 2 Abs 1 Z 2
Hat eine Erblasserin zu Lebzeiten ihrer Schwiegertochter mit einem „Übergabsvertrag und einem Übergabsvertrag auf den Todesfall“ insgesamt die Hälfte einer Liegenschaft übergeben, wobei als Übergabepreis für diese Hälfte der Liegenschaft neben der Pflege und Betreuung ein Betrag von 40.750 S vereinbart wurde, liegt ein einheitliches entgeltliches und zur Gänze grunderwerbsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft über die Hälfte der Liegenschaft vor. Eine Aufteilung in ein entgeltliches, grunderwerbsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft über einen Viertelanteil und eine bloß erbschaftssteuerpflichtige Schenkung auf den Todesfall eines weiteren Viertelanteils ist rechtswidrig.