§ 9 BAO, § 80 BAO, § 115 Abs 1 BAO
1. Der vom Vertreter einer Ges zur Abwendung seiner Haftung für AbgSchulden der Ges zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat auch die von der Ges getätigten Zug um Zug Geschäfte zu umfassen.
§ 9 BAO, § 80 BAO, § 115 Abs 1 BAO
1. Der vom Vertreter einer Ges zur Abwendung seiner Haftung für AbgSchulden der Ges zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat auch die von der Ges getätigten Zug um Zug Geschäfte zu umfassen.