§ 93 Abs 3 BAO
Erkenntnis: Abweisung als unbegründet.
1. Selbst die unrichtige Berufung auf eine Rechtsgrundlage macht einen Bescheid nicht rechtswidrig, sofern nur eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.
§ 93 Abs 3 BAO
Erkenntnis: Abweisung als unbegründet.
1. Selbst die unrichtige Berufung auf eine Rechtsgrundlage macht einen Bescheid nicht rechtswidrig, sofern nur eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.