§ 14 Abs 1 GEG
§ 20 BAO
Auch im Falle der Nichtentrichtung der Gerichtsgeb anlässlich der Überreichung der Rechtsmittelschrift kann eine Zahlungsaufforderung ergehen, wobei diese Entscheidung im Ermessen der Beh steht, die zu begründen hat, aus welchen Gründen von der Erlassung einer Zahlungsaufforderung Abstand genommen worden sei (vgl E 29.07.2004, 2004/16/0091).