§ 1 OÖ IBG, § 2 OÖ IBG
§ 15 Abs 1 Z 14 FAG und § 15 Abs 1 Z 15 FAG
1. Vorschriften der Gemeindeverordnungen über eine ergänzende Kanalanschlussgeb bedürfen als Regelungen einer Benützungsgeb iSd Rsp des VfGH keiner ausdrücklichen gesetzlichen Deckung im Interessentenbeiträge-Gesetz und dieses Gesetz ist auch nicht als (verfassungswidrige) Einschränkung der insofern bestehenden bundesgesetzlichen Ermächtigung der Gemeinden zu verstehen.