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Berücksichtigung einer Schweizer Invalidenrente durch Abrechnung aus dem Existenzminimum bei der AbgExekution

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/556 Heft 22 v. 15.11.2005

§ 53 AbgEO

§ 291 Abs 1 Z 2 EO

Die Unpfändbarkeit einer Rente oder anderer Leistungen hat nach Schweizer Recht lediglich zur Folge, dass diese selbst nicht gepfändet werden dürfen, nicht aber, dass der Schuldner neben diesen noch einen seinem Notbedarf entsprechenden Teil seines übrigen Einkommens beanspruchen könnte, sodass nach Schweizer Recht die Rentenbezüge aufgrund des BG über die Invalidenversicherung - anders als nach österr Recht nach § 291 Abs 1 Z 2 EO der Pfändung entzogene Forderungen - zur Bestimmung des pfändungsfreien Existenzminimums auch bei der AbgExekution berücksichtigt werden können.

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