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Keine Aufdeckung von stillen Reserven bei Einbringung von Sonderbetriebsvermögen zu Buchwerten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/511 Heft 21 v. 2.11.2005

§ 12 Abs 2 UmGrStG, § 24 Abs 2 UmGrStG

§ 6 Z 6 EStG 1988

Erfolgt eine Einbringung zu Buchwerten, greift beim Einbringenden keine Aufdeckung der stillen Reserven Platz. Auch für die Wirtschaftsgüter des eingebrachten Betriebes, die zu Sonderbetriebsvermögen werden, ist die in § 24 Abs 2 UmgrStG normierte Voraussetzung der Buchwertfortführung erfüllt, dass es bei den beteiligten StPfl durch den Vorgang der Übertragung zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung kommt

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