§ 25 Abs 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988
§ 1 KommStG, § 2 KommStG
Die Weisungsunterworfenheit eines kontrollierenden, mit Werkvertrag bestellten Gf einer GmbH gegenüber seinem Arbeitgeber, der an der GmbH beteiligt ist, begründet als solche noch kein Dienstverhältnis zur GmbH. Es bedarf vielmehr einer (einem Organ) der GmbH zuzuordnenden Weisungsbefugnis.