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Keine Berücksichtigung der VersSt auf Einmalprämie eines Rentenversicherungsmodells als Werbungskosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/506 Heft 21 v. 2.11.2005

§ 16 Abs 1 Z 2 EStG 1988, § 29 Z 1 EStG 1988

§ 7 Abs 4 VersStG

Hat ein StPfl aufgrund eines Rentenversicherungsvertrages eine einmalige Prämie („einschließlich allfälliger Gebühren und öffentlicher Abgaben“) geleistet ist es im Hinblick auf § 7 Abs 4 VersStG nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn davon ausgegangen wird, dass der gesamte Betrag der Einmalprämie, also auch eine darin enthaltene VersSt, aufzuwenden war, um das Rentenstammrecht zu erhalten, und solcherart in den steuerneutralen Tausch Eingang gefunden hat. Die VersSt kann daher im Rahmen er bei den sonstigen Einkünften iSd § 29 Z 1 EStG abzuziehenden Werbungskosten nicht berücksichtigt werden.

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