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Weisungsunterworfenheit gegenüber Gesellschafter begründet noch kein Dienstverhältnis bzw KommSt-Pflicht des kontrollierenden Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/507 Heft 21 v. 2.11.2005

§ 25 Abs 1 EStG 1988, § 47 Abs 2 EStG 1988

§ 1 KommStG, § 2 KommStG

Die Weisungsunterworfenheit eines kontrollierenden, mit Werkvertrag bestellten Gf einer GmbH gegenüber seinem Arbeitgeber, der an der GmbH beteiligt ist, begründet als solche noch kein Dienstverhältnis zur GmbH. Es bedarf vielmehr einer (einem Organ) der GmbH zuzuordnenden Weisungsbefugnis.

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