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Auch in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung des § 16 Abs 1 Z 10 EStG werden die Beschränkungen der Abzugsfähigkeit von Universitätsstudien aufgehoben

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2005/498 Heft 21 v. 2.11.2005

Art 7 Abs 1 B-VG

§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl I 155/2002

1. Die Worte „oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium“ im letzten Satz des § 16 Abs 1 Z 10 EStG idF BGBl I 2002/155, werden als verfassungswidrig aufgehoben (betrifft 2003). Frühere gesetzliche Best treten nicht wieder in Kraft.

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