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Sonstige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eines Gesellschafters; Bedeutungslosigkeit des zu beurteilenden Einkünftetatbestandes im Falle der Leistungserbringung an Dritte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/456 Heft 20 v. 17.10.2005

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Für die Beurteilung der Erzielung von Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es bedeutungslos, unter welchen Einkünftetatbestand die vom Gesellschafter geleistete Tätigkeit fiele, wenn sie nicht der Ges erbracht würde.

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