GrEStG 1987: § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987
UStG 1994: § 6 Abs 2 UStG 1994
Macht der veräußernde Unternehmer von der Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen nach § 6 Abs 2 UStG Gebrauch, ist auch die USt Teil der Bemessungsgrundlage der GrESt; dabei handelt es sich um einen Teil des Kaufpreises.