GebG 1957: § 14 TP 6 Abs 1 GebG 1957
GewO 1994: § 255 GewO 1994
Auch wenn der Betreiber eines Bewachungsgewerbes gesetzlich zur Vorlage eines Verzeichnisses der bei ihm beschäftigten AN verpflichtet ist, unterliegt die Eingabe einer Stempelgeb, da bereits ein bloß teilweises Privatinteresse zu Erfüllung des Tatbestandes des § 14 TP 6 Abs 1 GebG 1957 genügt.