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Abfluss von Geldmitteln für Betriebsausgaben bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags (Überweisungsauftrags)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/193 Heft 8 v. 15.4.2004

§ 4 Abs 3 EStG 1988

§ 19 EStG 1988

Der Abfluss von Geldmitteln zur Bestreitung von Betriebsausgaben ist nicht mit der Erteilung des Abbuchungs(Überweisungs-)auftrags bei der Bank, sondern erst mit der tatsächlichen Durchführung der Abbuchung (Überweisung) gegeben.

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