vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässige Änderung der Gewinnermittlungsart eines Notars nach dessen Tod durch die Erben vor Veräußerung der Kanzlei

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/192 Heft 8 v. 15.4.2004

§ 4 Abs 1 und 3 EStG 1988

§ 19 Notariatsordnung

Eine Änderung der Gewinnermittlungsart hins einer Notariatskanzlei zum Zeitpunkt des Ablebens des Notars durch die nicht berufsberechtigten Erben bis zur Veräußerung der Kanzlei ist auch dann ausgeschlossen, wenn mangels Berufsberechtigung die Kanzlei zwischen Tod des Erblassers und Kanzleiveräußerung die Kanzlei nicht durch die Erben, sondern durch einen Kanzleiverweser fortgeführt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte