GrEStG 1987: § 4 Abs 1 GrEStG 1987
§ 5 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987
Ist in einem Kaufvertrag über eine Liegenschaft außer dem für Grund und Gebäude angesetzten Betrag nominell auch ein Betrag für eine „Mitgliedschaft“ bei einem Verein ausgewiesen, der entgegen dieser Bezeichnung nicht als Gegenleistung für die Überlassung von Mitgliedschaftsrechten vereinbart worden ist, sondern Teil des Kaufpreises (nur) für die Liegenschaft war (Grundstück samt Gebäude) und als solcher ausschließlich dem Verkäufer und nicht dem Verein zugute gekommen ist, ist er als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage für die GrESt miteinzubeziehen.