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Kein Säumniszuschlag für verspätet entrichtete USt-Sondervorauszahlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/641 Heft 24 v. 15.12.2004

UStG 1994: § 21 Abs 1a UStG 1994

BAO § 217

Einzige Rechtsfolge des rechtzeitigen Unterbleibens der Entrichtung der USt-Sondervorauszahlung ist die Vorverlegung der Fälligkeitstage der USt-Sondervorauszahlungen, nicht aber die Verhängung eines Säumniszuschlages.

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