UStG 1994: § 2 Abs 1 UStG 1994
§§ 11 UStG 1994, 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Aus den von einer Nichtunternehmerin für Stiegenreinigung ausgestellten Rechnungen, die keine USt ausweisen, kann auch keine Vorsteuer herausgerechnet und abgezogen werden.
UStG 1994: § 2 Abs 1 UStG 1994
§§ 11 UStG 1994, 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Aus den von einer Nichtunternehmerin für Stiegenreinigung ausgestellten Rechnungen, die keine USt ausweisen, kann auch keine Vorsteuer herausgerechnet und abgezogen werden.