§ 4 Abs 1 Abs 1 Stmk KanalAbgG
Bei der Vervielfachung des Einheitssatzes für die Bemessung der KanalAbg in der Stmk kommt es nur auf die verbaute Grundfläche (in Quadratmetern) einerseits und die Geschoßzahl andererseits an, mit der das Ausmaß der Grundfläche zu multiplizieren ist. Die Fläche der Geschoße oder die Anzahl der vorhandenen WC-Anschlüsse spielt dabei keine Rolle.