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Kanalabgaben bei Bauführung auf fremdem Grund

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/557 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 5 Abs 1 Stmk KanalAbgG

§§ 418, 431 ABGB

Auch wenn ein kanalabgabepflichtiges Grundstück bereits veräußert und der Käufer außerbücherlicher Eigentümer geworden ist und auf dem Grundstück ein Bauwerk errichtet hat, bleibt der bisherige, im Grundbuch noch eingetragene Eigentümer bis zur Intabulation des Käufers kanalabgabepflichtig.

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