§ 34 Abs 3 EStG 1988
Im Umstand allein, dass der Ehemann einer StPfl von der Gefahr einer Insolvenz bedroht ist, kann noch keine, für die bei Inanspruchnahme der Ehefrau aus einer Bürgschaft, für eine außergewöhnliche Belastung erforderliche, existenzbedrohende Notlage, die das Eingehen der Bürgschaft als zwangsläufig begründete, gesehen werden.