§ 11 Abs 1 Z 4 und Abs 2 UStG 1994
§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Enthält eine Rechnung über Leistungen keine Angaben über den Zeitraum, in welchem diese erbracht worden sind, kann daraus auch dann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn der Lieferzeitraum durch andere Mittel nachgewiesen werden kann.