§ 36 EStG 1988
§ 11 Abs 3 GewStG
Erlässt die Hausbank eines StPfl einen Teil von dessen Schulden nicht zum Zweck der Sanierung seines Unternehmens, sondern vielmehr unter Bedachtnahme auf ihr Renommee als kunden- und schuldnerfreundliche Bank im lokalen Bereich, das sie sich durch Machinationen des StPfl nicht habe zerstören lassen wollen, kann dieser Schuldnachlass bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht als Sanierungsgewinn ausgeschieden werden.