§ 16 Abs 1 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
1. Die Kosten einer von einem Berufsschullehrer für berufsbezogenes Englisch unternommenen Studienreisen nach New York und China mit Mischprogramm und der damit zusammenhängenden Aufwendungen wie Eintritte, Landkarten und Filme sind auch dann als Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig, wenn diese Studienreisen für den Beruf des Lehrers förderlich sind.