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Gebäundeeigenverbrauch durch Nutzung nicht unecht befreit, daher voller Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2004/43 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Art 6 Abs 2 Sechste RL

Art 13 Teil B Buchst b Sechste RL

1. Die Verwendung eines Teiles eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf stellt keine Vermietung iSd Art 13 Teil B Buchst b der 6. RL und damit keine steuerfreie Dienstleistung dar. Im Hinblick auf die Steuerpflicht des Vorganges ist voller Vorsteuerabzug für das Gebäude gegeben.

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