Art 2 Nr 1 Sechste RL
Art 13 Teil B lit d Sechste RL
Nimmt eine Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter gegen Zahlung einer Bareinlage auf (Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile), liegt darin keine Dienstleistung (der Gesellschaft) gegen Entgelt iSd Art 2 der 6. RL. Der Vorgang ist nicht umsatzsteuerbar (Somit liegt bei der Personengesellschaft kein unecht befreiter Vorgang und kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug vor, wenn die Personengesellschaft ansonsten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).