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Zurückweisung der Klagen von Mobilfunk-Netzbetreibern auf Ausstellung einer USt-Rechnung

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2004/510 Heft 19 v. 1.10.2004

Art 137 Art 137 B-VG

§ 11 UStG

Die sich aus § 11 Abs 1 UStG ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis hat zivilrechtlichen Charakter und ist daher im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Die auf Art 137 B-VG gestützten, beim VfGH eingebrachten Klagen von Mobilfunk-Netzbetreibern auf Ausstellung einer USt-Rechnung waren daher zurückzuweisen.

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