§ 2 Abs 3 Z 1 EStG 1988
§ 27 Abs 1 Z 4 EStG 1988
Gewährt die Dienstnehmer-Ehefrau des Alleingesellschafters einer zu diesem Zeitpunkt bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Ges dieser ein Darlehen in Millionenhöhe ohne schriftliche Rückzahlungsvereinbarung und ohne die Forderungen durch - durch schriftliche Verträge nach außen tretende - Sicherstellungen abzusichern, hält die Darlehensgewährung einem Fremdvergleich nicht stand, sodass sie die Verluste aus der Darlehensgewährung nicht bei der Veranlagung ihrer lohnsteuerpflichtigen Einkünfte als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen kann.