§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Auch wenn ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf für weitere Ges als Gf tätig wird, ist er bei fehlendem Unternehmerwagnis, an dem auch eine erfolgsabhängige Entlohnung nichts ändert, DB-pflichtig.
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Auch wenn ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf für weitere Ges als Gf tätig wird, ist er bei fehlendem Unternehmerwagnis, an dem auch eine erfolgsabhängige Entlohnung nichts ändert, DB-pflichtig.