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Kein Kommunalsteuerfreibetrag bei einem Unternehmer mit Betriebsstätten für eine gewerbliche und eine freiberufliche Tätigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/374 Heft 13 v. 1.7.2004

§ 3 Abs 1 KommStG

§ 9 KommStG

Übt ein Unternehmer sowohl eine freiberufliche Tätigkeit als RA als auch eine gewerbliche Tätigkeit als Taxiunternehmer in zwei getrennten Betriebsstätten aus, kommt der Abzug eines KommSt-Freibetrages von der Bemessungsgrundlage einer der beiden Betriebsstätten nicht in Frage.

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