§ 47 Abs 2 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Samstags-Aushilfen, die im Möbeleinzelhandel aufgrund eines Werkvertrages oder eines freien Dienstvertrages aushilfsweise ohne Vertretungsbefugnis und ohne Unternehmerrisiko beschäftigt werden, beziehen Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit und unterliegen der DB-Pflicht.