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Liebhaberei bei nebenberuflichen EDV-Dienstleistungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/353 Heft 13 v. 1.7.2004

§ 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988

§ 2 Abs 1 LVO

Nebenberufliche EDV-Dienstleistungen, mit denen infolge Zeitknappheit (nur in den Abendstunden und an Wochenenden) und mangels entsprechender Marketingmaßnahmen sowie eines marktgerechten Verhaltens durch langfristiges und anhaltendes Ausbleiben entsprechender Aufträge keine Gewinne erzielt werden, stellen keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei dar.

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