Übernahme des Betriebsgebäudes ins Privatvermögen und Vermietung des Betriebsgebäudes an eine GmbH; keine vorrangige Verrechnung laufender Verluste mit dem Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart beim innerbetrieblichen Verlustausgleich
§ 2 Abs 2 EStG 1988