§ 236 BAO
Auch wenn ein vom AbgPfl geschuldeter USt-Betrag auf von dessen Filialleiter unterschlagene Tageslosungen entfällt, liegt keine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit vor, weil der durch den Dienstnehmer zugefügte Schaden vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang zu trennen und dem Bereich des allgemeinen Unternehmerrisikos zuzuordnen ist.