§ 4 Abs 1 EStG 1988
§ 6 Z 2 EStG 1988
Forderungen einer Einzelunternehmerin und GmbH-Gesellschafterin gegen „ihre“ GmbH, die auch nicht im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens steht, aus der Bevorschussung von Leasing-, Versicherungs- und Treibstoffkosten, die ihre Ursache nicht im Betrieb des Einzelunternehmens gehabt haben, unterliegen keiner Teilwertabschreibung.