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Unzulässige Forderungsabschreibung der Forderung einer Einzelunternehmerin und GmbH-Gesellschafterin gegen die GmbH

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/292 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 4 Abs 1 EStG 1988

§ 6 Z 2 EStG 1988

Forderungen einer Einzelunternehmerin und GmbH-Gesellschafterin gegen „ihre“ GmbH, die auch nicht im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens steht, aus der Bevorschussung von Leasing-, Versicherungs- und Treibstoffkosten, die ihre Ursache nicht im Betrieb des Einzelunternehmens gehabt haben, unterliegen keiner Teilwertabschreibung.

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