§§ 177 ff BAO
§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Ist strittig, ob eine die Erwerbsunfähigkeit bedingende Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist, so reicht es für die verneinende Annahme nicht aus, wenn sich die von der Beh übernommene gutachtliche Feststellung diesbezüglich ausschließlich auf die Angaben des Betroffenen stützt.