§§ 198 ff BAO
Der AbgBeh ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form eines SammelB zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder Spruch für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0225
§§ 198 ff BAO
Der AbgBeh ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form eines SammelB zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder Spruch für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist.
VwGH 29.11.2000, 99/13/0225