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Beweislastverteilung bei Heranziehung eines GmbH-Geschäftsführers zur Haftung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/160 Heft 8 v. 15.4.2002

§ 9 BAO

§ 80 BAO

Bei Heranziehung eines GmbH-Gf zur Haftung hat nicht die AbgBeh das Ausreichen der Mittel zur AbgEntrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Gf das Fehlen ausreichender Mittel.

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